Hersteller von Durchflussmessern seit dem Jahre 1992

Trenngefäss M90.4

Die Trenngefäße sind zur Verhinderung des Kontakts der gemessenen Flüssigkeit mit dem Messgerät bestimmt. Diese Trenngefäße enthalten Flüssigkeit, welche die gemessene Flüssigkeit von der Flüssigkeit im Messgerät trennt. Sie sind dort anzuwenden, wo korrosive, sehr viskose Flüssigkeit oder Flüssigkeit, die in den Impulsrohren einfrieren, erstarren bzw. kondensieren könnte, gemessen wird. Die Trennflüssigkeiten sind so zu wählen, dass sie sich weder vermischen, noch anders mit der gemessenen Flüssigkeit reagieren.

Funktionsmaße

Die Größe des Trenngefäßes wird unter Berücksichtigung der Anforderungen der Norm ISO 2186, auch der Temperatur und des Dampfdrucks in der Hauptrohrleitung entworfen..

Anwendungsgrenzen und Ausführung

Der Körper des Trenngefäßes werden für den Arbeitsdruck von 11 MPa bei Temperaturen 200 °C, 300 °C, 400 °C oder 10 MPa bei Temperatur 500 °C entworfen. Das Trenngefäß wird standardgemäß mit Verbindungs- und Austrittsabschlussarmaturen bestückt.Der höchste Arbeitsdruck der Abschlussarmatur ist vom Typ der angewendeten Abschlussarmatur gegeben. Auf Wunsch ist das Trenngefäß auch ohne abschließende Austrittsarmaturen, nur mit Vorschweißansatzrohr oder Schraubung zu liefern.

Werkstoffausführung

Der Körper des Trenngefäßes wird aus rostfreiem Stahl X6CrNiTi18-10 (1.4541) hergestellt. Die Anschweißstücke, Ansatzrohre und Stopfen der Trenngefäße werden aus rostfreiem Stahl hergestellt. Die Abschlussarmatur des Typs eines Sitzventils wird aus rostfreiem Stahl X6CrNiTi18-10 (1.4541) oder X6CrNiMoTi17-12-2 (1.4571) hergestellt. Die Abschlussarmatur des Typs eines Kegelhahns wird aus rostfreiem Stahl X2CrNiMo17-12-2 (AISI 316/1.4408) hergestellt. Auf Wunsch ist das Trenngefäß mit Abschlussarmaturen aus einem anderem Werkstoff zu bestücken.

Prozessanschluss

Das Trenngefäß ist an der Eintrittsseite im oberen Teil (Richtung von der Primäranlage) und an der Austrittsseite am seitlichen Teil des Gefäßkörpers (Richtung zur Sekundäranlage) mit Ansatzrohren bestückt, die mit Gewinde oder Vorbereitung für eine Schweißnaht am Durchmesser 20 mm bzw. 21,3 mm oder 14 mm beendet sind. Im oberen Teil des Gefäßes ist ein Anschweißstück mit einem Stopfen verblendet, der zur Befüllung des Gefäßes mit Trennflüssigkeit bestimmt ist. An der Seite des Gefäßes ist ein Anschweißteil, mit einem Stopfen verblendet, der zur Anzeige der Spiegelhöhe der Trennflüssigkeit dient. Im unteren Gefäßteil sind zum Anschluss der Auslassventile ein Verbindungsventil und mit Gewinde oder mit einer Vorbereitung für eine Schweißnaht am Durchmesser 14 mm bis 20 mm beendete Anschweißteile angebracht. Auf Wunsch ist das Trenngefäß auch mit anderer Prozessverbindung zu bestücken.

Einbauweise

Die Trenngefäße sollten auf derselben Ebene und möglichst nahe der Druckabnahme angebracht werden. Der Bau des Doppeltrenngefäßes sichert eindeutige Einhaltung der identischen Spiegelhöhe in beiden Gefäßen und schließt so eine falsche zusätzliche Druckdifferenz als Folge unterschiedlicher Anlaufhöhen aus Der Raum zwischen beiden Gefäßkörpern, der Impulsrohrleitung und dem Abtaster muss vollkommen mit Trennflüssigkeit gefüllt sein.

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